Bagatell-Kündigung? Arbeits-Unfrieden!
Pressekonferenz in Berlin zum Start der Petitions-Kampagne gegen Bagellgründung mit mit BCC-Vorsitzendem Werner Rügemer
Das Komittee „Solidarität mit Emmely” stellte am 29.4.2009 bei einer Pressekonferenz im Haus der Demokratie, Berlin, die Petition zur Abschaffung von Bagatellkündigungen vor.
Anlaß war die fristlose Kündigung der Kassiererin Barbara E. durch die Kaufhauskette Kaisers’s. Der Kassiererin wurde vorgeworfen, den Pfandbon eines Kunden im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet zu haben. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung, ohne eine gerichtliche Beweisermittlung durchzuführen. Die Petition richtet sich gegen die verbreitete Praxis der „Verdachtskündigung”. (www.1euro30.de) und war bei der BCC-Konferenz „Arbeits-Unrecht” am 14.3.2009, an der Barbara E. teilnahm, vorgeschlagen worden.
An der Pressekonferenz nahmen u.a. Helmut Platow, Leiter der verdi-Rechtsabteilung und Methap Calli vom Bundesverband der Migrantinnen teil. BCC-Vorsitzender Werner Rügemer gab das folgende Statement ab:
BCC unterstützt die Petition zur Abschaffung der Verdachts- und Bagatellkündigung. Dieses immer häufiger praktizierte Vorgehen von Unternehmensführungen beruht auf einem seit Jahrzehnten geduldeten Richterrecht. Dieser eklatante Fall von Arbeits-Unrecht muß endlich öffentlich infrage gestellt und abgeschafft werden.
Die Verdachts- und Bagatellkündigung spielt für die Unternehmensführungen in der Finanz- und Wirtschaftskrise eine zunehmende Rolle. Wie bei der Kassiererin Barbara E. wird sie eingesetzt, um unliebsame Betriebsräte und Streikaktive loszuwerden. Sie wird ebenso eingesetzt, um langjährige und qualifizierte Beschäftigte hinauszudrängen, die dann durch jüngere, billigere und befristet Eingestellte ersetzt werden.
Die Verdachts- und Bagatellkündigung ist Teil des Sonderstatus, den das Arbeitsrecht und damit das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern in der deutschen Justiz einnimmt. Prinzipien, die für ein Rechtsstaatssystem als konstitutiv angesehen werden, gelten hier nicht. Dazu gehört die Unschuldsvermutung, die bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung zu gelten hat. Sie gilt im Arbeitsrecht nicht.
Wenn der „Betriebsfrieden” nach Definition des Arbeitgebers gestört ist, ist eine Kündigung rechtens. Dies gilt etwa auch für „whistleblower”, also für Beschäftigte, die Mißstände z.B. über Korruption, Umweltgefährdung o.ä. dem Staatsanwalt oder der Öffentlichkeit mitteilen. Eine Kündigung ist dann rechtens, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Eine rechtsstaatlich sonst übliche Tatsachenermittlung unterbleibt im Arbeitsrecht.
Ähnliches gilt bei betriebsbedingten Kündigungen. Das Gericht prüft nicht, ob die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wahr ist oder nicht. Es genügt die bloße Behauptung des Arbeitgebers, dass für den Fortbestand des Unternehmens die Kündigungen notwendig sind.
Dagegen gehen Justiz und Unternehmensführungen mit Wirtschaftskriminellen ganz anders um. Während sich die Jusdtiz bei abhängig Beschäftigten ohne Beweispflicht in pea nuts wie 1,30-Euro-Pfandbonds verbeißt, erweist sie sich etwa bei Untreue und Selbstbereicherung in Millionenhöhe als zahnlos. Kommt es überhaupt einmal zu einem Gerichtsverfahren, so endet es wie im Verfahren gegen die Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG und im Verfahren gegen den hochrangigen Steuerhinterzieher Zumwinkel mit einem Deal: Mithilfe eines Bußgelds wird die Bestrafung umgangen.
Auch die Unternehmen selbst behandeln Vergehen des Topmanagements ganz anders. Der Gang zum Gericht unterbleibt. Die Angelegenheit wird ohne Aufsehen intern geregelt.
Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2007 anläßlich eines Urteils im Kölner Müllskandal festgestellt, dass die Justiz bei hochrangigen Wirtschaftskriminellen nicht angemessen ausgestattet ist. Deshalb wird gegen sie viel zu selten ermittelt, Ermittlungen dauern zu lange und werden nicht zu Ende geführt, Straftaten verjähren, täterschonende Deals erscheinen als Ausweg. Der BGH hat dem Gesetzgeber und der Regierung aufgegeben, die Justiz personell und technisch besser auszustatten. Das ist bisher unterblieben.
Diese Ungleichheit vor dem Gesetz ist verfassungswidrig. Sie muß gerade in der gegenwärtigen Delegitimierung der bankrotten neoliberalen Akteure zum öffentliche Thema gemacht werden. Die gesetzliche Abschaffung der Verdachts- und Bagatellkündigung abhängig Beschäftigter wäre ein erster Schritt.
Die Beschäftigten, Noch-Beschäftigten, Gekündigten und Arbeitslosen sind zu recht beunruhigt. Der vom Arbeitsrecht gestützte „Arbeitsfrieden” behindert auch die öffentliche Artikulation des millionenfachen Arbeits-Unrechts. Arbeits-Unfrieden ist angesagt!
Nachbemerkung:
Im Oktober 2009 erscheint das von Werner Rügemer herausgegebene Buch „Arbeits-Unrecht. Anklage und Alternativen”. Verlag Verlag Westfälisches Dampfboot.
Kategorie: Arbeits-Unrecht, Staat und Behörden
am 19. Mai 2009 um 14:15 Uhr | #
[...] eines angeblich falsch abgerechneten Kaisers-Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigt wurde von Dr. Werner Rügemer, Business Crime Control, Parallelen zur arbeitsgericht…: Die Verdachts- und Bagatellkündigung ist Teil des Sonderstatus, den das Arbeitsrecht und [...]