Immer wenn die großen Wirtschaftskriminellen in Bedrängnis geraten, entdecken ansonsten kluge und, was nicht immer dasselbe ist, juristisch geschulte Menschen “den” Rechtsstaat. Tatsächlich eignet der klassische Rechtsstaat sich hervorragend, den Kapital-Verbrechern unter den Herrschaften der demokratiefreien Chefetagen und ihren kleineren Nachahmern den Rücken frei zu halten und Staatsorganen bzw. der Staatsregierung Verfassungsbruch vorzuwerfen, wenn sie sich zum Beispiel hinterzogene Steuermilliarden doch noch zu holen versuchen, die ins Ausland geschafft und in Banken gebunkert werden, Banken, die ohne die Steuerkriminellen wahrscheinlich bankrott machen würden.
Jetzt soll sogar ein CDU-Mitglied die Bankenkanzlerin Merkel wegen der Zustimmung zum Kauf geklauter Daten angezeigt haben, obgleich dies eine Ihrer wichtigsten und besten Entscheidungen war, die sie in ihrer gesamten Amtszeit getroffen hat. Hoffentlich begreift dies die deutsche Justiz.
Öffentlich empören sich hauptsächlich die Liberalen aller politischen Lager über den “Hehlerstaat”. Wer Bankgeheimnisse klaut, ist ein Dieb. Wer könnte das bestreiten? Wer diese Geheimnisse kauft, ist ein Hehler, auch das ist unbestreitbar. Und wenn der Rechtsstaat sie kauft, ist er das - nach formallogischer Betrachtung - auch. Denn der klassische Rechtsstaat ist der liberale Rechtsstaat. Und der war - und wo er noch besteht, ist - meist der bedingungslose Beschützer des Privateigentums, gleichgültig, durch welche Verbrechen es erworben und durch welche es vermehrt wurde.
Allerdings sind - und das wird in den Diskussionen unterschlagen - die Zeiten des liberalen Rechtsstaats vorüber. Zumindest in Deutschland wurde dieser Typus des “Nachtwächterstaats”, der das Eigentum der Reichen bedingungslos vor Dieben und Kommunisten schützte, ohne es zu irgendetwas zu verpflichten, nach dem Zweiten Weltkrieg und der Nazidiktatur abgeschafft. In Westdeutschland (der BRD) durch eine Verfassung, die einen demokratischen Sozialstaatskapitaliswmus ermöglichte (Art.1 und 20), in Ostdeutschland (der DDR) durch einen von Stalin etablierten diktatorischen Staatssozialismus.
Der tiefste Grund, den liberalen Rechtsstaat zu überwinden, war die offenbar vielen jüngeren Menschen nicht mehr bekannte, von älteren vergessene oder verdrängte Tatsache, dass die Wirtschaftseliten mit Hilfe ihres unkontrollierten Einflusses auf die Politik einem Schwerstverbrecher wie Hitler zur Macht verholfen, seine Kriegs-, Raub- und Rassenpolitik unterstützten und sich auf diese Weise hemmungslos bereichert hatten.
Der liberale Rechtsstaat schützte und unterstützte bedingungslos das große Kapital, das bis heute Demokratie nur akzeptiert, wenn sie zugunsten der großen Kapitalstrategen und ihrer Gewinnerwartungen funktioniert, zum Beispiel Steuern für Reiche und Sozialleistungen für Arme senkt, Subventionen (Sozialhilfe für Reiche) erhöht, Unternehmensdefizite sozialisiert, die Kapitalkontrollen abbaut, die Kontrollen über Arbeitnehmer, Arbeiotslose und Ausländer verschärft.
Um den damit drohenden Rückfall in den liberalen Rechtsstaat zu verhindern, wurde die Bundesrepublik Deutschland bei ihrer Gründung (1949) in einen sozialen und demokratischen Bundesstaat, das heißt, in einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat verwandelt.
Wenn wir noch einen liberalen Rechtsstaat hätten, gäbe es weder eine paritätische Mitbestimmung noch ein Recht des Staates, die sozialstaatliche Demokratie vor den Übergriffen der Wirtschaft zu verteidigen. Dann wäre der Vorwurf vom Hehlerstaat in diesem aktuellen Fall berechtigt. Diejenigen. die durch den Datenkauf “den” Rechtsstaat bedroht sehen, ihm Hehlerei vorwerfen, müssen sich also Fragen, ob sie noch auf dem Boden unserer Verfassung argumentieren. Sie sollten wissen, dass die Artikel 1 und 20 sogar vor dem Fall geschützt sind, dass die Demokratiefeinde in den Chefetagen der Konzerne, Banken, Versicherungen, in Wissenschafts- und Medienunternehmen wieder einmal die Mehrheit der Wähler für ihre schlechte Sache mobilisieren könnten.
Es geht also nicht um Hehlerei, sondern darum, den sozialen und demokratischen Rechtsstaat vor ihren kapitalkräftigen Feinden zu verteidigen. Das bedeutet, dass jede bundesdeutsche Regierung gegen die Verfassungsgrundsätze handelt, die Steuerhinterziehung und andere Wirtschaftsverbrechen, ich nenne sie die wahren Kapital-Verbrechen, nicht mit allen - auch übergesetzlichen - Mitteln verteidigt. Es ist ein Verteidigungsfall. Hier, nicht am Hindukusch, muss unsere sozialstaatliche Demokratie, die Freiheit derer, die über kein oder kein nennenswertes Kapital verfügen - verteidigt werden.
Die Beschaffung von Daten (bzw. Informationen), auch geklauter, mit denen die Feinde des sozialen und demokratischen Rechtsstaats, denn nichts anderes sind die großen Steuerhinterzieher, überführt und am Missbrauch dieses milliardenschweren Raubguts gegen soziale und ökologische Bewegungen gehindert werden können, gehört zu den demokratischen Pflichten, auch unserer Bankenkanzlerin. Denn wovon soll sie die Bankenschulden, für die sie ja auch geradestehen will, bezahlen, wenn nicht von Steuergeldern? Und warum nicht von hinterzogenen?
Dass den Reichen, die ihre Steuerpflicht verletzen, bei rechtzeitiger Selbstanzeige noch immer Straffreiheit garantiert wird, ist eines der Relikte des alten liberalen Rechtsstaats. Es sollte alsbald abgeschafft werden, weil mit solchen Privilegien, die keinem Taschendieb und keiner Kassiererin gewährt werden, der soziale und demokratische Rechtsstaat seine Legitimitation gegenüber ehrlichen Steuerzahlern verspielt.
Hans See
4. Februar 2010 - 10:33 Uhr